Handyverbot

Der Umgang mit Handys in der Schule polarisiert: Soll man ein Handyverbot verordnen? Oder gerade nicht?

Wie ist die Regelung an eurer Schule?

Was wäre aus eurer Sicht die «richtige» Vorgehensweise?

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Kommentare: 4
  • #1

    hama (Donnerstag, 09 Februar 2017 10:58)

    Unser "Lösungsversuch" im aktuellen Schuljahr: "Ich darf Mobiltelefone und ähnliche Geräte inkl. Kopfhörer auf dem Klostergelände sowie in den Schulgebäuden ausschliesslich vor Unterrichtsbeginn (07.30 h / 08.20 h), während der Mittagspause und nach Unterrichtsschluss (16.10 h / 17.00 h) benutzen. Der Gebrauch von Mobiltelefonen und ähnlichen Geräten inklusive Kopfhörer in den Unterrichtsräumen ist auch während den Pausen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der verantwortlichen Lehrperson gestattet. Als Gebrauch gelten auch störende Geräusche wie Klingeln, Vibrieren usw. Bei Verstössen werden das Mobiltelefon oder ähnliche Geräte inklusive Kopfhörer für 48 Stunden konfisziert. Danach können sie im Büro der Schulleitung persönlich abgeholt werden."

  • #2

    Iwan Berini (Donnerstag, 09 Februar 2017 18:16)

    Unsere aktuelle Regelung:
    Elektronische Geräte sind während der Schulzeit und Pausen auf dem Schulareal vollständig ausgeschaltet und nicht sichtbar.
    (Mo/Di/Do/Fr von 07.00 - 18.00 Uhr und Mi von 07.00 - 13.00 Uhr)
    Ausnahmen können durch die Lehrpersonen bewilligt werden.
    Bei Zuwiderhandlung wird ein Eintrag im LehrerOffice unter „Verstoss“ vorgenommen. Zusätzlich wird das Gerät eingezogen und bis zum Schulende des gleichen Tags verwahrt. Es sind auch noch weitere Massnahmen möglich, abhängig von der Häufigkeit der Verstösse.

  • #3

    Josef Allenbach (Montag, 13 Februar 2017 21:09)

    Die folgende Regelung gilt in Sarnen seit 6 Jahren und hat sich bewährt.

    Die Handy’s müssen auf dem Schulhausareal ausgeschaltet sein.
    Dies gilt auch für die Pausen und die Zeiten vor Schulbeginn.
    Handys dürfen nur in wichtigen Ausnahmefällen nach Anmeldung bei einer Lehrperson benützt
    werden.
    Auf Schulreisen, bei Exkursionen und während Schulverlegungen dürfen Handys nur mit
    ausdrücklicher Genehmigung der begleitenden Lehrpersonen benützt werden.
    Falls die Regeln nicht eingehalten werden, können die Lehrpersonen die Handys einsammeln und
    sie erste wieder den Betroffenen am Ende des Tages zurückgeben.
    Im Wiederholungsfall übergibt die Lehrperson das Handy der Schulleitung. Diese entscheidet, wie
    lange das Handy in ihrem Besitz bleibt.

  • #4

    Pius Ziegler (Dienstag, 14 Februar 2017 16:31)

    Unser Jahrgang nutzt die persönlichen Geräte im Unterricht und im Lernatelier.
    Die Eltern mussten grundsätzlich zustimmen, ob ihr Kind ein solches Gerät mitbringen darf und sie unterzeichnen damit auch die Abmachungen und Regeln.
    Vor dem schulischen Gebrauch, muss der S die LP um Erlaubnis fragen und angeben, für welchen schulischen Zweck nun das persönliche Gerät verwendet werden will und wie lange. Die LP kontrolliert in Stichproben. Bei Nichteinhalten wird das Gerät bis zum Schluss des Tages konfisziert.
    Ansonsten sind die Geräte auf Flugmodus oder ganz abgeschaltet und versorgt.